Fahrmöglichkeiten in Montenegro

Es gibt keine bessere Art, Montenegro kennenzulernen, als mit dem Auto! In einer Woche können Sie mehrere Strände besuchen, die venezianischen Städte erkunden, verschiedene Naturgebiete besuchen und vom Meer in die Bergregionen des Landes fahren. Aber zuerst sollten Sie die Besonderheiten des Autofahrens in Montenegro kennenlernen. Die Verkehrsregeln in Montenegro sind fast die gleichen wie in Europa, die Straßen sind von guter Qualität, und die Bußgelder können Sie in fünf Minuten lernen. Sie sind hoch – Sie werden nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen wollen! In diesem Artikel werden wir über einige der Besonderheiten sprechen, die Sie kennen sollten. Diese Informationen werden Ihnen helfen, das Thema besser zu verstehen und sich im Straßenverkehr sicher zu fühlen.

Was Sie wissen sollten, bevor Sie in Montenegro Auto fahren

  • Die zulässige Alkoholmenge im Körper beträgt nicht mehr als 0,3 ppm. Damit sind ein paar Schlucke Bier erlaubt. Seien Sie wachsam und überschreiten Sie den Grenzwert nicht, die montenegrinischen Verkehrspolizisten setzen diese Regel streng durch. Wenn die Polizei im Blut 0,3 bis 0,5 ppm findet, beträgt das Bußgeld zwischen 70 und 200 Euro. Bei 0,5 bis 1 ppm gibt es eine Strafe von 300 bis 2 Tausend Euro. Wenn mehr als 1 ppm im Körper nachgewiesen wird, müssen Sie Ihren Führerschein einbüßen, eine Geldstrafe von 2.000 Euro zahlen oder sogar für 60 Tage ins Gefängnis gehen.
  • In Montenegro ist es üblich, dass alle Insassen im Auto angeschnallt sind. Und zwar nicht nur auf dem Vordersitz, sondern auch in der zweiten und dritten Reihe. Diese Regel gilt sowohl für Fahrten innerhalb der Stadt als auch zwischen Städten. Die Strafe für die Nichteinhaltung beträgt 40-100 Euro.
  • Kinder unter 5 Jahren dürfen nur in Kindersitzen im Auto mitgenommen werden. Wenn Sie gegen diese Vorschrift verstoßen, müssen Sie ein Bußgeld von 40-100 Euro zahlen. Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nur in der zweiten und dritten Sitzreihe mitfahren. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60-150 Euro rechnen.
  • Das Abblendlicht muss beim Fahren immer eingeschaltet sein. Missbrauchen Sie das Sonnenlicht nicht, denn auf den engen, kurvenreichen Straßen hilft das Abblendlicht, das entgegenkommende Auto früher zu erkennen. Hinweis: Viele moderne Autos sind mit einem automatischen Scheinwerferkontrollsensor ausgestattet. An hellen Sonnentagen schaltet der Sensor das Abblendlicht oft nicht ein, sondern beschränkt sich auf den Lichtraum, also überprüfen Sie das Licht, bevor Sie losfahren. Und die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Regen oder Nebel benutzt werden – schalten Sie nicht die gesamte Beleuchtung auf einmal ein. Die Strafe für das Nicht-Einschalten des Lichts am Tag beträgt zwischen 30 und 80 Euro. Und für die Verletzung dieser Regel in der dunklen Zeit des Tages wird für 60-150 Euro bestraft werden.

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